: KEINE PETITION
■ Abgeordnete versteh'n eh nix vom Knast!
Ich habe eine umfangreiche Petition an den bayerischen Landtag in Arbeit. Ein Punkt ist die „Sonderbehandlung“ der taz. Um meine Petition mit Fakten untermauern zu können, stellte ich bei der Anstaltsleitung den Antrag, die zensierten taz-Seiten und die dazugehörigen Anhalteverfügungen (Begründungen) als Anlage zu meiner Petition freizugeben. Die Damen und Herren Abgeordneten sollten sich ein eigenes Bild von der Zensurpraxis der Anstalt machen können.
Zum ersten wurde mir gesagt, daß Abgeordnete wohl nicht der richtige Ansprechpartner für solche „Beschwerden“ seien; die könnten sich so und so kein richtiges Bild machen, da sie vom Strafvollzug keine Ahnung hätten.
Zum zweiten wurde mir gesagt, wenn ich mich mit einer Petition beschweren wolle, kann die Anstalt die zensierten taz-Seiten auf gar keinen Fall herausgeben; die Anstalt würde sie in diesem Fall als Beweismittel brauchen.
Mein Vorwurf, die Anstalt behindere mit dieser Praxis mein Recht auf Eingabe einer Petition, wurde kurzerhand vom Tisch gewischt. Die Anhalteverfügungen seien mir regelmäßig eröffnet (vorgelesen) worden.
B., Straubing
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