piwik no script img

Mieterschutz

Frankfurt (taz) - Die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe haben ihr umstrittenes Eigenbedarfsurteil zugunsten von Hauseigentümern korrigiert. Sie veröffentlichten gestern ein Urteil, das sich deutlich von ihrem aufsehenerregenden Spruch im Februar dieses Jahres unterscheidet. Die neue Entscheidung räumt Mietern gegenüber Vermietern bei Eigenbedarfsklagen wieder mehr Rechte ein.

Die 2. Kammer des Ersten Gerichtssenats stellte darin klar, daß es für eine Kündigung eben nicht ausreicht, wenn der Vermieter schlicht Eigenbedarf anmeldet. Dieser Bedarf müsse sehr wohl „vernünftige und nachvollziehbare Gründe“ haben, die auch einer gerichtlichen Prüfung standhalten müßten.

Das Bundesverfassungsgericht hob damit ein Urteil des Frankfurter Landgerichts auf, das im Mai dieses Jahres unter Berufung auf das Urteil der Verfassungsrichter vom Februar einem Vermieter Recht gegeben hatte. Das Landgericht hatte lediglich untersucht, ob die Kündigung „mißbräuchlich“ erfolgt sei, nicht aber, ob der Eigenbedarfsanspruch berechtigt sei. Es hatte darauf verzichtet, Zeugen der gekündigten Mieter anzuhören, die hätten aussagen können, daß der Eigenbedarf in Wirklichkeit nicht bestand.

Damit, so meinten die Verfassungsrichter, hätten die Frankfurter Kollegen den Karlsruher Spruch vom Februar mißverstanden. Eine solche Überprüfung der Eigenbedarfsansprüche zu unterlassen sei eine „fehlerhafte Sichtweise“, stellten sie klar und übten Richterschelte: „Vorgeschobene Kündigungen verdienen keinen Schutz.“

hei

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen