Verbrecherische Methoden bei der DIW

■ Amtsgericht verurteilt Betriebsleiter der Berliner Industriereinigungsfirma (DIW) wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung zu Haft- und Geldstrafen

Seit gestern darf es laut gesagt werden: Die Leitung der Berliner Industriereinigungsfirma (DIW) bedient sich verbrecherischer Methoden, um einen unbequemen Betriebsrat lozuwerden. Wie berichtet, hatten sich der Leiter der DIW, Klaus Hirt (51), der Vorarbeiter Hans-Joachim Arndt (44) und der frühere Personalsachbearbeiter Herbert Ruhmann ( 37) wegen der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung und uneidlicher Falschaussage mehrere Tage vor dem Amtsgericht verantworten müssen. Gestern wurden alle drei Angeklagten in vollem Umfang für schuldig gesprochen und verurteilt: Zehn Monate auf Bewährung für Hirt, sieben Monate für Arndt und 7.000 Mark Geldstrafe für Ruhmann. Ruhmann war zugute gehalten worden, daß es ohne seine Aussage nie zu diesem Prozeß gekommen wäre.

Wie in der taz vom Dienstag ausführlich nachzulesen ist, ging es in diesem Prozeß um die Machenschaften der DIW Firmenleitung - konkret um die Umstände der Kündigung des Betriebsrats Recep Uyanik. Uyanik war bis 1987 Betriebsratsvorsitzender. Nachdem er sich vehement für einen Kollegen eingesetzt hatte, war er aufgrund eines Komplotts der drei Angeklagten selbst seinen Arbeitsplatz losgeworden: Um den erhöhten Kündigungsschutz des Betriebsrats zu umgehen, hatten die drei einfach dreist gelogen, Uyanik habe selbst gekündigt. Beide Instanzen des Arbeitsgerichts glaubten dem Firmentrio und schmetterten Uyaniks Klage ab.

Daß Uyanik nun einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahren beantragen kann, ist dem Personalsachbearbeiter Ruhmann zu verdanken. Der, inzwischen selbst entlassen, hatte später über die Machenschaften der Firma ausgepackt. Daß er seine Insiderkenntnisse „ohne Not“ preisgab, sondern einzig und allein, weil er sein Gewissen erleichtern wollte, wurde ihm gestern vom Gericht hoch angerechnet. Schließlich hatte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen im Fall Uyanik bereits eingestellt und diese nur aufgrund von Ruhmanns Aussage wieder aufgenommen. Die Behauptung der Mitangeklagten, Ruhmann habe aus „Rache“ gehandelt, ließ Holzinger nicht gelten. Der Grund: Ruhmann habe die Kündigung selbst eingereicht und 15.000 Mark Abfindung bekommen. Hirt und Arndt hingegen bekamen in der Urteilsbegründung um die Ohren gehauen, daß sie mit der abgekarteten Behauptung ein Gerichtsverfahren beeinflußt hatten.

Gegen solche in der Branche offensichtlich nicht einzigartigen Praktiken müsse mit einem deutlichen Urteil begegnet werden, sagte Holzinger. Ganz besonders schäbig fand der Richter jedoch, daß sich Hans-Joachim Arndt auf die Seite der Firmenleitung geschlagen hatte: Arndt war seinerzeit nämlich Betriebsrat.

plu