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Ärzte fordern Zellengenossen für den asthmakranken Ali Jansen

Berlin (taz) - Ali Jansen, Ende Juni wegen eines Brandanschlages auf eine Renault-Niederlassung im hessischen Rosbach zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt, leidet nach Angaben seiner Anwälte an schweren asthmatischen Anfällen. Seit seiner Inhaftierung im März 1988 soll er in der Haftanstalt mindestens vier lebensbedrohliche Anfälle erlitten haben. Mit einer Ausnahme sei es ihm nicht möglich gewesen, rechtzeitig nach ärztlicher Hilfe zu rufen, da er von den Anfällen im Schlaf überrascht wurde. Deshalb hatten die Rechtsanwälte bereits im April beantragt, Ali Jansen, der dem „Widerstand“ zugerechnet wird, mit einem Gefangenen seines Vertrauens auf eine Zelle zu legen. Oberlandesgericht und Bundesanwaltschaft stimmten dem Antrag zu, beharrten aber darauf, der künftige Zellengenosse dürfe nicht nach Paragraph 129a verurteilt sein. Die Justizvollzugsanstalt in Frankfurt verweigerte dann aber die Verlegung eines Inhaftierten zu Jansen. In der Begründung hieß es, daß Jansens Wunschgefangener zwar nicht wegen Paragraph 129a in Haft sei, aber als „eifriger Sympathisant“ gelte. Mit einem zweiten Antrag, der nach der Verurteilung Jansens im Juni gestellt wurde, wollten die Anwälte erreichen, daß wenigstens zur Nachtzeit ein Mitgefangener auf die Zelle Jansens verlegt wird. Beantragt wurde die Verlegung von Bernhard R., der wie Ali Jansen wegen des Anschlags auf das Renault-Werk verurteilt wurde. Über den Antrag ist bis heute nicht entschieden. In einer Erklärung fordern jetzt Jansens Anwälte und zehn Ärzte „aus Sorge um dessen gesundheitliche Integrität“, daß dem Antrag umgehend entsprochen wird.

wg.

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