Nazi-Opfer bei Rente benachteiligt

Grüne wollen Rentengesetzgebung für Nazi-Opfer ändern / Zeiten im Konzentrationslager, während der Zwangsarbeit u.ä. werden für ihre Altersversorung nicht berücksichtigt / Bund soll die Kosten erstatten  ■  Aus Bonn Ferdos Forudastan

Viele Opfer nationalsozialistischen Unrechts sind bei der Rentenversorgung benachteiligt. Daß sie nicht in ihrem Beruf arbeiten konnten, etwa weil sie zu Zwangsarbeiten verpflichtet waren, in Konzentrationslagern saßen oder sonst verfolgt wurden, bleibt bei der Berechnung der Altersrente unberücksichtigt.

Dies wollen die Grünen im Bundestag nicht länger gelten lassen. Sie haben einen Antrag zur Änderung des Rentenreformgesetzes in den Bundestagsusschuß für Arbeit und Sozialordnung eingebracht, mit dem dieser den Bundestag zur Modifizierung der geltenden Rechtslage auffordern soll. Nach dieser Rechtslage ist die Sozialversicherung im Rahmen der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts bisher nur für bestimmte Gruppen von Opfern geregelt: Erfaßt werden lediglich Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes. Keine Berücksichtigung finden etwa ZwangsarbeiterInnen, Zwangssterilisierte, Euthanasieopfer, Homosexuelle, sogenannte „Asioziale“ und Kriegsdienstverweigerer. Von der Regelung ausgeschlossen sind außerdem die „Nationalgeschädigten“, also solche Menschen die aufgrund ihrer Nationalität verfolgt waren wie beispielsweise die PolInnen.

Nach dem Willen der Grünen sollen nun auch diese Personen einen „rentenbegründenden Anspruch“ erhalten. Was diese Gesetzesreform für die Betroffenen konkret bedeuten würde: Die Zeiten ihrer Verfolgung würden nicht nicht mehr als Beitragszeiten in der Rentenversicherung fehlen. Bisher waren sie gezwungen einen Ausfallschaden in ihrer Sozialversicherung hinzunehmen, der durch Verfolgung, KZ -Haft und Zwangsarbeit entstanden war. Zu ZwangsarbeiterInnenn, die von einer solchen Neufassung im Rahmen des Rentenreformgesetzes profitieren würden, zählen die Grünen solche Personen, die unter haftähnlichen Bedingungen Zwangsarbeit geleistet haben, die zum Arbeiten deportiert wurden oder für eine Firma zwangsverpflichtet wurden, die - wie etwa Sinti und Roma - für ihre Sklavenarbeit kaum entlohnt wurden. Durch die Gesetzesänderung entstehenden Kosten sollen den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung dann vom Bund erstattet werden. Unternehmen, die sich durch die ZwangsarbeiterInnen bereichert haben, sollen nach dem Konzept des Antrages, in Regreß genommen werden.