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Verbal-radikal

■ Freispruch für vier junge Leute / Sie hatten vor den Anti-IWF-Aktionstagen Plakate geklebt

Mit einem Freispruch vom Vorwurf des Aufrufs zu Straftaten im Zusammenhang mit den Anti-IWF-Aktionstagen ging jetzt der Prozeß gegen vier junge Leute vor dem Moabiter Amtsgericht zu Ende. Die drei Männer und die Frau waren angeklagt worden, weil sie am 10.September 1988 gegen 3 Uhr nachts Plakate geklebt hatten, in denen zur Blockade des Flughafens Tegel im Rahmen der Anti-IWF-Aktion „Bürger beklatschen Bänker“ aufgerufen worden war. Eine Zivilstreife hatte die jungen Leute beobachtet, als sie in der Weddinger Koloniestraße gerade ein Plakat an einem Bauwagen und einer Litfaßsäule befestigten.

Der Prozeß endete mit Freispruch, weil den Angeklagten nicht nachgewiesen werden konnte, daß sie zu Straftaten aufgerufen hätten. Der Grund: Das Gericht ging davon aus, daß niemand die Plakate gelesen hatte, weil sie von den Zivilbeamten sofort abgerissen worden waren. Das Gericht war mit dem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefolgt. Nicht gefolgt war es dem Hilfsbeweisantrag von Verteidiger Jung, den Landespolizeidirektor Kittlaus als Zeugen zu laden. Kittlaus hätte bestätigen sollen, daß sich hinter dem Wort „Blockade“ in Wirklichkeit eine ganz harmlose Aktion verbarg. Der Begriff „Blockade“, so Jung, sei lediglich eine der üblichen verbal-radikalen Ausdrucksweisen der Szene.

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