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Haftung des Gatten verfassungskonform

Karlsruhe (afp) - Verträge, die ein Ehepartner abschließt, wirken in der Regel auch für und gegen den anderen Ehepartner. Das Bundesverfassungsgericht bejahte in einem gestern veröffentlichten Beschluß ausdrücklich die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Aktenzeichen: 1 BvL 78/86, 1 BvL 79/86).

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