: Todesurteile wegen Usbekistan-Pogromen
■ Moskau (dpa) - Zum Tod durch Erschießen hat das Oberste
Gericht der mittelasiatischen Sowjetrepublik Usbekistan zwei Rädelsführer der blutigen Pogrome vom Juni verurteilt. Gegen zehn weitere Angeklagte wurden langjährige Haftstrafen
verhängt. Bei Ausschreitungen gegen die Minderheit der
Mescheten im usbekischen Fergana-Tal waren nach offiziellen Angaben 93 Menschen getötet und rund 1.000 verletzt worden.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen