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Hafterleichterung für Ausländer

■ Vollzugserleichterungen für ausländische Gefangene / Votum der Ausländerbehörde nicht mehr entscheidend

Ausländische Strafgefangene sollen in den Berliner Haftanstalten ab sofort „weitestmöglich“ wie deutsche Gefangene behandelt werden. Das kündigte gestern Justizsenatorin Jutta Limbach an. Grundlage dafür ist eine mit der Innenverwaltung abgestimmte Neuregelung der Vorschriften zur Gewährung von Vollzugslockerungen für ausländische Gefangene. Bislang waren diese von den Vollzugslockerungen faktisch ausgenommen, weil dafür die Zustimmung der Ausländerbehörde nötig war. Sie war in der Regel mit der Begründung verweigert worden, daß die Gefangenen nach Verbüßung der Haft abgeschoben oder ausgewiesen werden würden.

In Zukunft sollen ausländische Gefangene auch dann in den offenen Vollzug können, wenn ihnen nach dem Ende der Haft eine Frist zur freiwilligen Ausreise von der Ausländerbehörde gesetzt worden ist. Zur Klärung des ausländerrechtlichen Status sollen die Haftanstalten zwar auch weiterhin eine Stellungnahme der Ausländerbehörde einholen, das Votum soll aber nicht mehr bindend für die Entscheidung sein. Ausgeschlossen von Vollzugslockerungen bleiben weiterhin alle ausländischen Gefangenen, gegen die Auslieferungs- oder Abschiebehaft angeordnet ist.

Nach Angaben des Leiters der Abteilung für Strafvollzug Flügge soll ab sofort „jeder Einzelfall überprüft“ und für jeden ausländischen Gefangenen, der mehr als drei Monate Haft zu verbüßen habe, ein Vollzugsplan erstellt werden. Zuständig dafür seien die Gruppenleiter in den Teilanstalten. In den Berliner Knästen sitzen derzeit rund 600 ausländische Gefangene ein. Wie sie bislang behandelt wurden, zeigt das Beispiel der Haftanstalt Tegel: Ganze 17 von insgesamt 240 Ausländern bekamen 1989 Ausgang oder Urlaub. Auf die Frage wieviele Gefangene es denn aufgrund der Neuerung sein werden, vermochte Flügge allerdings „keine konkrete Zahl“ zu nennen: Die Steigerung werde „so ähnlich“ sein wie bei den Deutschen. Zahlen nannte er auch hier nicht. Daß nur wenige deutsche Insassen in den Genuß von Vollzugslockerungen kommen, ist jedoch bekannt.

plu

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