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„Euthanasie„-Prozeß in Hildesheim

Frankfurt (ap) - Auf Beschluß des Bundesgerichtshofes soll der Fall des wegen Beihilfe zum Mord in Frankfurt angeklagten Arztes Klaus Endruweit vor dem Landgericht in Hildesheim verhandelt werden. Er soll an der Ermordung von 2.000 Psychiatriepatienten während des Nationalsozialismus mitgewirkt haben. Wie ein Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, ist der 75 Jahre alte praktische Arzt wieder soweit verhandlungsfähig, daß er sich vor einem Gericht in unmittelbarer Nähe seines Wohnortes zu verantworten. Laut Anklage wirkte Endruweit an der Ermordung von mehr als 2.000 Menschen mit, die während des Nationalsozialismus bei der „Aktion T 4“ als „nutzlose Esser“ vergast wurden.

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