Namen müssen sich unterscheiden

Frankfurt (ap) - Der Verwendung typischer Familiennamen als Vornamen sind weiterhin enge Grenzen gesetzt: Wie das Frankfurter Oberlandesgericht in einem am Montag veröffentlichten Beschluß entschied, müssen Vornamen und Familiennamen deutlich von einander zu unterscheiden sein, um die individuelle Persönlichkeit eines Kindes auch in seinem Familienzusammenhang zu kennzeichnen. Mit seinem Beschluß wies der 20. Zivilsenat die Klage eines Ehepaares zurück, dessen Sohn als Vornamen den Geburtsnamen seines Vaters erhalten sollte, nachdem die Eheleute zuvor den Namen der Frau zum Familiennamen bestimmt hatten.