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„Panorama„-Sendung sorgt für Stimmung

■ Rechtsausschuß des Abgeordnetenhauses befaßte sich mit den von der Justizverwaltung in Auftrag gegebenen Vorermittlungen wegen Rechtsbeugung gegen den Generalstaatsanwalt Treppe und vier Staatsanwälte der P-Abteilung / Hintergrund ist der Fall Telschow

Vor dem Rechtsausschuß des Abgeordnetenhauses hat Justizsenatorin Jutta Limbach gestern zu dem von ihr bei der Staatsanwaltschaft beim Kammergericht angestrengten Vorermittlungen gegen den Generalstaatsanwalt Treppe und vier Staatsanwälte der politischen Abteilung Stellung genommen. Wie berichtet, stehen Treppe und die Staatsanwälte der P-Abteilung, Selle, Diederichs, Schmidt und Schweitzer, im Verdacht der Rechtsbeugung wegen Manipulation der Gerichtsverhandlung gegen den Verfassungsschutz V-Mann Steffen Telschow.

Justizsenatorin Limbach verwies gestern darauf, daß der von dem CDU-FDP-Senat „längst abgeschlossene“ Aktenvorgang Telschow nach ihrer Amtsübernahme noch einmal aufgenommen und von den Mitarbeitern der Abteilung IV gründlich durchgearbeit worden war. Die Entscheidung, die Staatsanwaltschaft beim Kammergericht mit dem Überprüfungsverfahren zu beauftragen, sei gefallen, nachdem man vom Landesamt für Verfassungsschutz bislang unbekannte Wortprotokolle zur Verfügung gestellt bekommen habe. Limbach betonte, daß der 237 Seiten umfassende Aktenvorgang dem Generalstaatsanwalt beim Kammergericht „ohne jede rechtliche Würdigung“ übergeben worden sei, „um den Eindruck zu vermeiden, daß hier eine Weisung der Justizverwaltung zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens vorliegt“. Der CDU Abgeordnete Finkelnburg warf der Justizsenatorin vor, sie habe das Verfahren nur deshalb betrieben, um die Staatsanwaltschaft zu verunsichern und die politische Abteilung endlich abschießen zu können. Limbach hielt entgegen, daß es sich hier um eine „rein zufällige Parallelität“ handele. Daß die Vorermittlungen bekannt geworden seien, sei sehr „ärgerlich“, Schuld daran sei aber nicht die Justizverwaltung sondern das ARD-Magazin Panorama.

Limbach dementierte, daß die betroffenen Staatsanwälte, wie von der CDU behauptet, erst am Dienstag aus Panorama von den Vorermittlungen erfahren haben sollen: Treppe sei bereits am 31. Oktober von dem Leiter der Abteilung IV der Justizverwaltung in Kenntnis gesetzt worden. Daß Panorma seine Informationen aus einem Leck in der Justizverwaltung gesogen hat, wie Finkelnburg unterstellte, hielt Limbach für ausgeschlossen und schob den schwarzen Peter „den Mitgliedern anderer Verwaltungen“ zu: Schließlich habe Innensenator Pätzold bereits im April eine Pressemitteilung zum Fall Telschow herausgegeben.

Die Entscheidung der Senatorin, die Vorermittlungen einzuleiten fand bei SPD und AL Zustimmung. Die Tatsache, daß die CDU so unverhohlen für die betroffenen Staatsanwälte in den Schützengraben sprang, erhitzte die Gemüter der Regierungskoalition. Als der CDU-Abgeordnete Wruck Jutta Limbach sogar der „falschen Anschuldigung“ bezichtigte, platzte dem SPD-Abgeordneten Lorenz der Kragen: Es führe kein Weg daran vorbei, daß die P-Staatsanwaltschaft aufgelöst werden müsse, weil sie zur „Schmuddeligkeit, Täuschung“ und „Perversitäten neigt“.

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