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Hoechst richterlich

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat mit einer Eilentscheidung die geplante gentechnische Produktion von Humaninsulin bei der Firma Hoechst gestoppt. Der Beschluß ist nur noch mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht anfechtbar. In der Begründung des Verwaltungsgerichtshofes, die am Mittwoch dieser Woche veröffentlicht wurde, heißt es: „Solange der Gesetzgeber die Nutzung der Gentechnologie nicht ausdrücklich zuläßt, dürfen gentechnische Anlagen - unabhängig von der Bewertung ihrer Gefährlichkeit im Einzelfall - nicht errichtet und betrieben werden.“ Die „zur Zeit nicht abschätzbaren Risiken für Mensch und Umwelt“ verböten es den Gerichten, sich an die Stelle des Gesetzgebers zu setzen „und über das Ob und Wie der Nutzung der Gentechnologie zu befinden“. Die bestehenden Gesetze zur Gefahrenabwehr bildeten angesichts der mit der Gentechnologie verbundenen Risiken „keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Erteilung der Genehmigung“.

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