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Würgassen-betr.: "Tiefflugchaos über Würgassen", taz vom 24.10.89, Leserbrief des Pressereferenten des MWMT des Landes NRW dazu, taz vom 24.10.89

betr.: „Tiefflugchaos über Würgassen“, taz vom 24.10.89, Leserbrief des Pressereferenten des MWMT des Landes NRW dazu, taz vom 24.10.89

Der Brief aus dem Hause des Wirtschaftsministers des Landes NRW ist eine einzige Verhöhnung der interessierten Öffentlichkeit.

Da enthält dieser Brief die Information, daß der Wirtschaftsminister des Landes NRW das Überflugverbot für das Atomkraftwerk Würgassen für nicht ausreichend halte und bestürzt darüber sei, daß es nicht eingehalten wird. Nun ist aber Flugzeugabsturz nur eins von den zahllosen Ereignissen, die nicht ausschließbar sind und eine Kernschmelzkatastrophe auslösen können. Dem Wirtschaftsminister von NRW ist bekannt, daß die jederzeit mögliche Kernschmelzkatastrophe nicht beherrschbar ist. Dennoch hat er keine Skrupel, den Betrieb des Atomkraftwerkes Würgassen weiterhin zu gestatten. Mit der gezeigten Bestürzung soll also nur verschleiert werden, daß der Minister die Bedrohung der Bevölkerung durch die Gefahr der Kernschmelzkatastrophe akzeptiert hat.

Die gleiche Irreführung findet statt mit dem - lobend gemeinten - Hinweis auf die Veranlassung der Sicherheitsüberprüfung des Atomkraftwerkes Würgassen und die Durchführung eines Kolloquiums durch die Landesregierung NRW. Der gutgläubigen Öffentlichkeit wird hier suggeriert, daß mit dieser Überprüfung die Sicherheit des AKWs gewährleistet ist, wobei darunter der Ausschluß des Risikos der Kernschmelzkatastrophe verstanden wird. Der Ausschluß des Risikos der Kernschmelzkatastrophe war jedoch in keinster Weise Ziel der Sicherheitsüberprüfung. Dies geht eindeutig aus dem aufgrund der Sicherheitsüberprüfung erstellten Gutachten (EWI-Gutachten) hervor. In diesem Gutachten wird ganz realistisch mit der Möglichkeit des Eintritts einer Kernschmelzkatastrophe gerechnet.

So werden in verschiedenen Passagen, die in dem Gutachten zu finden sind, ganz konkrete Maßnahmen genannt, die im Fall der Kernschmelzkatastrophe ergriffen werden sollen. Alle Verantwortlichen sehen es also als selbstverständlich an, daß mit dem Betrieb von Atomkraftwerken die Gefahr der Kernschmelzkatastrophe verbunden ist.

Die wichtigste Aussage des Briefes, die im letzten Absatz gemacht wird, enthält ebenfalls eine Täuschung. Dort heißt es nämlich: „Die atomrechtliche Behörde wird keinen Augenblick zögern, das Kernkraftwerk Würgassen stillzulegen, wenn dies aus sicherheitstechnischen Gründen erforderlich ist.“ Auch hier ist nicht gemeint, daß der Minister das Risiko der Kernschmelzkatastrophe durch die Entziehung der Betriebsgenehmigung ausschließen will. Vielmehr geht es um Eingriffe zur Überprüfung - und gegebenenfalls zur Behebung

-aufgetretener sicherheitstechnischer Probleme. Die Entziehung der Betriebsgenehmigung kommt für die atomrechtliche Behörde erst dann in Frage, wenn sie aufgrund irreparabler sicherheitstechnischer Mängel damit rechnet, daß die Kernschmelzkatastrophe unmittelbar bevorsteht.

Traute Kirsch, Beverungen 1

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