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Sieg für Irlands Homosexuelle

Schwule und Lesben sind laut Parlamentsbeschluß jetzt eine geschützte Minderheit  ■  Aus Dublin Ralf Sotscheck

Irlands Schwule und Lesben sind eine gesetzlich geschützte kriminelle Minderheit. Das irische Parlament beschloß in dieser Woche, „sexuelle Orientierung“ in den Minderheitenschutzkatalog aufzunehmen. Die Entscheidung muß vom Senat bestätigt werden, womit jedoch zu rechnen ist.

Ursprünglich sollte das neue Gesetz nur vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion und Nationalität schützen. Während der Debatte vor dem Senat im Frühjahr hatte es der damalige Justizminister Gerry Collins noch abgelehnt, das Gesetz auf Homosexualität zu erweitern.

Trotz der Neuerungen behält jedoch ein Gesetz aus dem Jahr 1861 Gültigkeit, wonach „homosexuelle Aktivitäten“ mit Zuchthaus bestraft werden können. Gegen die Kriminalisierung hatte der schwule Senator und Universitätsprofessor David Norris 1983 vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt, nachdem er alle rechtlichen Möglichkeiten in Irland bereits ausgeschöpft hatte.

Ein irisches Gericht hatte Norris‘ Klage 1979 abgewiesen, weil Homosexualität „gegen die christliche Lehre“ verstoße. Die Berufung vor dem Obersten Gerichtshof in Dublin wurde vorworfen, da „homosexuelle Praktiken die Verbreitung gefährlicher Krankheiten begünstigen“. Im letzten Jahr erhielt Norris vor dem Europäischen Gerichtshof schließlich doch Recht.

Irlands Weigerung, das Gesetz abzuschaffen, kann zum Ausschluß aus dem Europäischen Rat führen. Norris begrüßte am Donnerstag zwar die Entscheidung, wies jedoch auf den krassen Widerspruch hin, daß nun „eine kriminelle Tat vor Verfolgung geschützt“ sei.

Mervyn Taylor von der oppositionellen Labour Party bezeichnete die Parlamentsentscheidung als „historischen Durchbruch“: Zum ersten Mal habe das irische Parlament zugunsten von Homosexuellen entschieden.

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