Geldbuße für Totalverweigerung

Stuttgart (taz) - Zu einer Geldbuße von 15.000 Mark zugunsten von amnesty international oder Greenpeace wurde ein Totalverweigerer vor der Jugendstrafkammer des Stuttgarter Amtsgerichts verurteilt. Dieses ungewöhnliche Urteil kam zustande, weil das Gericht auf das Jugendstrafrecht zurückgriff. Mit der Geldbuße sollen wirtschaftliche Vorteile ausgeglichen werden, die dem Totalverweigerer durch die Nichtableistung seines Zivildienstes eventuell entstanden sind. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate Gefängnis auf Bewährung beantragt und behält sich die Berufung offen.