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NRW: Mehr Freiheit für Asylbewerber

Düsseldorf (ap) - Nordrhein-Westfalen hat die Aufenthaltsbeschränkungen für Asylbewerber gelockert. Wie Innenminister Herbert Schnoor am Montag in Düsseldorf mitteilte, können sich Flüchtlinge, die politisches Asyl beantragt haben, in Zukunft ohne besondere Erlaubnis der Ausländerbehörde im ganzen Regierungsbezirk ihres Wohnortes frei bewegen.

Bisher war die Bewegungsmöglichkeit der Asylbewerber auf die Kreise oder großen Städte beschränkt, in denen sie wohnen. Nur in Einzelfällen konnte eine Erlaubnis zum Verlassen des Bezirks erteilt werden. „Aufgrund der nach wie vor zu langen Dauer der Asylverfahren ist die bisherige starke Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern in vielen Fällen unbillig und überdies sachlich nicht notwendig“, meinte Innenminister Schnoor.

Die Neuregelung erlaube den Flüchtlingen den Besuch von Verwandten und Freunden und die Teilnahme an religiösen oder kulturellen Veranstaltungen. Unverändert bleibe aber die Pflicht der Asylbewerber, die ihnen für die Dauer des Verfahrens behördlich zugewiesene Wohnung beizubehalten.

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