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„Was haben wir den hier?“

■ Pflastersteine waren von den Polizisten „untergeschoben“ / Freispruch für Studenten, der zwei Monate unschuldig in Haft saß / Jetzt sind die Polizisten dran

Mit Freispruch für den 26jährigen Sportstudenten Peter B. endete gestern in Moabit ein Prozeß wegen schweren Landfriedensbruchs, schweren Widerstandes und Körperverletzung. Die Landeskasse muß den Angeklagten für die erlittene Untersuchungshaft von zwei Wochen entschädigen. Spektakulär an dem Fall vom Mai 1987 ist, daß möglicherweise ein Polizeibeamter dem Studenten zwei Steine „untergeschoben“ hat. Ein Kollege hatte im Verlauf des Verfahrens unter Eid vor einem Ermittlungsrichter belastende Angaben in diese Richtung gemacht. Der beschuldigte Polizist hat jetzt vor Gericht die Aussage im Hinblick auf sein eigenes Verfahren verweigert.

Ein weiterer Polizist, gegen den ebenfalls ermittelt wurde

-beide Verfahren ruhen im Moment - machte demgegenüber Angaben zu den Geschehnissen in der Nacht vom 17. Mai. Seine Aussagen waren laut Urteilsbegründung jedoch „derart vage, daß sie mit Sicherheit nicht ausreichen, die Darstellung des Studenten zu widerlegen“. In der Nacht vom 17. Mai kam es nach einem Punk-Konzert bei einer Randale, bei der nach Polizeiangaben 300 Leute beteiligt gewesen sein sollen, zu Knüppeleien und Schäden von 50.000 Mark.

Der Angeklagte hatte sämtliche Vorwürfe der Polizisten bestritten. Seiner Schilderung nach sei er mit einem Freund unterwegs gewesen, als plötzlich in der zuvor ruhigen Oranienstraße in Kreuzberg Polizeibeamte mit gezogenen Schlagstöcken aus ihrem Fahrzeug gestiegen seien. In Panik sei er mit anderen Leuten in ein Haus geflüchtet. Dort sei er von einem Polizisten die Treppe hinuntergestürzt und von Beamten auch mit dem Schlagstock mißhandelt worden.

Im Hof des Hauses und nach einer Fahrt im Polizeiwagen sei er am Moritzplatz nochmals durchsucht worden. Auf einmal habe ein Polizist zwei Steine in der Hand gehabt und gesagt, „was haben wir denn hier“. Der Beamte, der jetzt schwieg, hatte in früheren Vernehmungen erklärt, er selbst habe die Steine in der Tasche des Angeklagten gefunden. Demgegenüber hatte aber auch der Kollege der beschuldigten Polizisten erklärt, bei der damaligen Durchsuchung des Studenten seien mit Sicherheit keine Steine gefunden worden.

Dieser Beamte hatte weiterhin ausgesagt, seine beiden Kollegen hätten den Studenten im Polizeifahrzeug mißhandelt. Der ermittelnde Staatsanwalt bezweifelte damals diese Version, war überzeugt, daß es sich bei Peter B. um einen „planmäßig auf gewalttätige Aktionen vorbereiteten jungen Mann handelt und stellte das Verfahren gegen die Polizisten im Alter von 24 und 26 Jahren ein. Das Kammergericht gab daraufhin einer dagegen gerichteten Beschwerde des Studenten statt. Nach dem jetzigen Freispruch, den auch der Staatsanwalt beantragt hatte, sind nun die Polizisten selbst dran.

dpa/taz

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