: Auch 1990 Konzerte im Tempodrom
Trotz der Beschwerden über „Lärmbelästigung“ ist der Konzertbetrieb im Tempodrom 1990 sichergestellt. Seine Betreiberin Irene Mössinger einigte sich mit den Senatsverwaltungen für Kultur und Umwelt auf maximal 30 Veranstaltungen, für die Ausnahmegenehmigungen gelten sollen. Wie die Verhandlungspartner gestern mitteilten, dürfen diese Konzerte länger als 23 Uhr dauern, aber einen Lärmpegel von 55 dB nicht überschreiten. Eine Finanzspritze der Kulturverwaltung in Höhe von 200.000 Mark soll nach der Streichung von etwa 20 der sonst üblichen 50 Konzerte pro Jahr der Bühne das Überleben sichern. In der Vergangenheit hatten sich vor allem Bewohner in der Lüneburger Straße über „unzumutbaren Lärm“ beschwert. Dort sollen von nun an bei den alljährlichen „Heimatklängen“ nicht mehr als 45 dB ankommen dürfen, was Umwelt-Staatssekretär Groth zufolge der Geräuschkulisse eines „leisen Gesprächs“ entspricht. Diese Veranstaltungsreihe ist zeitlich bis Mitternacht begrenzt. Als eine Lärmschutzmaßnahme ist unter anderem eine Schallmuschel für die Open-Air-Bühne geplant.
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