„Da war doch noch was“

Ein Potpourri zum Gleichstellungsgesetz: Ausgewählte Paragraphen / Ausgewählte Gedanken von Personalräten  ■  1.Was Personalräte

sich so denken

Der Wissenschaftler Michael Meuser interviewte Bremer PersonalrätInnen und Verwaltungsleiter über ihren Umgang mit der „Richtlinie zur Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst“ von anno 1984. Die Ergebnisse seiner Untersuchung werden demnächst als Buch erscheinen („Gleichstellung auf dem Prüfstand. Frauenförderung in der Verwaltungspraxis“, Centaurus-Verlag). Hier Auszüge aus seinen Gesprächen mit den (anonym bleibenden) Personalräten und Behörden-Chefs über die „Richtlinie“:

-„Das Ding ist im Umlauf gewesen, das haben die Leute sich angeguckt und - na ja - geschmunzelt bei etlichen Formulierungen. Und das liegt jetzt irgendwo in den Schubladen oder im Papierkorb.“

-„Das muß sich im täglichen Geschäft ergeben. Ich hab persönliche Bedenken gegen Richtlinien überhaupt, um solche Sachen zu reglementieren. Das ist genau wie mit dem Rauchen am Arbeitsplatz. Da können auch Emotionen aufkommen.“

-„Also für mich spielt die Richtlinie sowieso keine große Rolle. Von Fall zu Fall würde ich das unabhängig von irgendwelchen Anordnungen entscheiden.“

-„Ich hab‘ vom inneren Verständnis her an sich die Notwendigkeit dieser Richtlinie nicht gesehen, weil ich nie Probleme damit hatte, Frauen und Männer zu unterscheiden, um dann die sachliche Entscheidung zu treffen.“

-Die Überlegungen waren, daß wir gesagt haben, das erscheint uns ungerecht. Das würde auch kein sozialer Friede sein, wenn so etwas gemacht würde.“

-„Wir haben eigentlich nur (in dem einen Fall) festgestellt, Donnerwetter, die sind ja gleich (gut, d.R.) und dann unter dem Motto - Mensch, da war doch noch irgendwas, was müssen wir da eigentlich tun? Und müssen wir da für jemand besonders eintreten, genau wie manchmal so bei Schwerbehinderten, da gibt's auch dieses Schwerbehindertengesetz. So kam uns das dann also auch ins Bewußtsein zurück - ich weiß nicht, wer im Personalarat darauf gekommen ist - dann haben wir dieses (die Richtlinie) ausgegraben, wir hatten das so nicht im Kopf.“ 2. Ausgewählte

Paragraphen

Nachdem die „Richtlinie“ sich zum Frauenfördern als untauglich erwiesen hat, erarbeitete die Juristin der Gleichstellungsstelle, Brigitte Melinkat, den Gesetzentwurf „zur Aufhebung der Benachteiligung von Frauen“. Hier die beiden wichtigsten Paragraphen des umstrittenen Gesetzentwurfes:

§ 3 (1): „Bei Einstellungen sind Frauen bei gleichwertiger Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber in den Bereichen bevorzugt zu berücksichtigen, in denen sie unterrepräsentiert sind.“

§ 11 (1): Es ist in jeder Dienststelle eine Frauenbeauftragte und eine Vertreterin auf Vorschlag der Mehrheit der weiblichen Bediensteten zu bestellen.“

B.D.