: Verbessertes Recht für ledige Väter
Bonn (dpa) - Die Bundesregierung will das Umgangsrecht für Väter und ihre nichtehelichen Kinder erweitern. Ein am Donnerstag abend im Bundestag beratener Gesetzentwurf sieht vor, daß der Umgang vom Vormundschaftsgericht nur untersagt werden kann, wenn er dem Kind schadet. Bedenken der Mutter sollen dabei gehört werden, aber nicht wie bisher ausschlaggebend sein. Die Grünen sahen darin eine empfindliche Einschränkung der Rechte alleinerziehender Mütter. Dies dürfe „auf keinen Fall geschehen“, meinte die Abgeordnete Jutta Oesterle-Schwerin.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen