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AL: Gemeinnützige bevorzugen

Die AL möchte in Berlin bei der Neuregelung des privaten Rundfunks vorwiegend gemeinnützige Anbieter zulassen, die sich nicht aus Werbeeinnahmen finanzieren. Wie aus den gestern vorgelegten Leitlinien für ein Gesetz für den privaten Rundfunk hervorgeht, will die AL ferner die Staatsferne des privaten Rundfunks gesetzlich verankern, Vertreter von Regierungen, Parteien und staatlichen Stellen aus den Aufsichtsgremien ausschließen sowie Redaktionsstatute vorschreiben. Die AL hat damit als erste der Berliner Koalitionsparteien eigene Vorstellungen für ein Landesmediengesetz vorgelegt.

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