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DDR-Reiseregeln

■ Übergang auch ohne Ausweis möglich, kostet aber Zeit und Nerven / Umtausch 1:3 erst ab 1.Januar 1990

Berlin (taz) - Der DDR-Ministerrat hat drei Tage vor dem Wegfall des Visumzwangs und des Mindestumtauschs für Bundesbürger und Westberliner eine neue Reiseverordnung erlassen. Gleichzeitig veröffentlichte die DDR -Nachrichtenagentur 'adn‘ am Donnerstag eine vom Ministerrat beschlossene Anordnung zur Meldepflicht. Sie treten am 24. Dezember in Kraft.

Nach der neuen Reiseverordnung für Bundesbürger und Westberliner werden für die visumfreie Ein- und Durchreise künftig Zählkarten ausgegeben, die bei der Ausreise wieder abzugeben sind.

Zum visumfreien Überschreiten der DDR-Grenze berechtigen für Bundesbürger ein Diplomaten-, Ministerial-, Dienst- oder Reisepaß. Für Westberliner gilt der „Behelfsmäßige Personalausweis“ oder „vorläufige Behelfsmäßige Personalausweis“ oder ein anderes ordnungsgemäß ausgestelltes Ausweisdokument.

Wenn amtliche Personaldokumente nicht vorhanden sind, können DDR-Grenzkontrollorgane auch eine Identitätsbescheinigung ausstellen. In der Verordnung wird darauf hingewiesen, daß weiter unerwünschten Personen Reisen in und durch die DDR versagt werden können oder ihnen die Aufenthaltsgenehmigung entzogen werden kann.

Bei einem Aufenthalt bis zu 30 Tagen in der DDR entfällt künftig die Meldepflicht. Bei Touristengruppen muß nur der Reiseleiter gemeldet werden. Die Teilnehmer sind nur zahlenmäßig anzugeben.

Mit Aufhebung der Visapflicht entfällt auch der Mindestumtausch, zum Kurs 1:3 kann jedoch erst vom 1. Januar an getauscht werden. Im Ostberliner Finanzministerium hieß es am Donnerstag, Bundesbürger könnten in beliebiger Höhe in DDR-Mark wechseln. Dies sei allerdings nur bei den Filialen der DDR-Staatsbank und in den Wechselstellen der DDR und in Ost-Berlin möglich. Zuviel eingetauschte DDR-Mark dürfen die Bundesbürger gegen Vorlage der Zoll- und Devisenerklärung nunmehr aus der DDR ausführen.

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