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Kartellamt gewinnt gegen Zementindustrie

Berlin (dpa) - Nachdem mehrere Zementfirmen ihre Einsprüche gegen Bußgeldbescheide des Bundeskartellamts (Berlin) zurückgezogen haben, hat der Kartellsenat des Berliner Kammergerichts die für die erste Januarwoche angesetzten mündlichen Verhandlungen abgesagt. Wie aus dem Bundeskartellamt zu erfahren war, zog unter anderen die Dyckerhoff AG (Wiesbaden), die 1989 wegen verbotener Quotenabsprachen einen Bußgeldbescheid über 23 Millionen DM erhalten hatte, ihren Einspruch zurück. Noch nicht zurückgezogen haben bisher die Heidelberger Zement (Heidelberg), die mit einer Geldbuße von 112 Millionen DM belegt worden war, die Schwenk und Schwenk Zementwerk (Ulm), die 59 Millionen DM zahlen soll, sowie kleinere Hersteller und persönlich betroffene Mitarbeiter der Unternehmen. Das Bundeskartellamt hatte die unerlaubten Quotenabsprachen mit Bußgeldbescheiden über insgesamt 224 Millionen DM geahndet.

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