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Schlafe nie mit Deinem Chef!

Düsseldorf (dpa) - Eine Sekretärin, die ihren Chef privat mit Telefonanrufen bombardiert, kann fristlos entlassen werden. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sprach dieses am Donnerstag veröffentlichte Urteil im Fall einer Sekretärin, die ihren Chef, mit dem sie früher ein intimes Verhältnis hatte, bis zu 79mal in einer Nacht anrief. Nach dem Urteil lag der für die Kündigung erforderliche „wichtige Grund“ vor, weil sich in den ständigen Anrufen eine „mangelnde Respektierung der Persönlichkeit und Autorität“ des Chefs offenbare (Az.: 15 Sa 785/89). Die Sekretärin berief sich darauf, daß der Mann ihr angeblich die Ehe versprochen hatte. Außerdem litt die Frau nach eigener Darstellung unter der Abtreibung eines gemeinsamen Kindes und den bei einem Autounfall erlittenen Verletzungen. (Mit einer Chefin wär‘ das nicht passiert. die k.) Aber auch mit diesen Argumenten ließe sich der „Telefonterror“ nicht rechtfertigen.

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