: Ein „minderschwerer Fall“ von Totschlag
Ein 21jähriger Angeklagter aus Polen wurde gestern vor dem Landgericht wegen Totschlags zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Mann hatte in der Nacht zum 2. Juni 1989 einen 42jährigen homosexuellen Nachtwächter aus Wut über dessen sexuelle Annäherung in seiner Wilmersdorfer Wohnung gewürgt und heftig auf den Kopf geschlagen. Das Gericht ging von einem minderschweren Fall aus, zumal der nicht homosexuell veranlagte Pole aufgrund der „recht drastischen“ und unerwünschten Annäherung provoziert worden sei. Das Gericht ging davon aus, daß der Angeklagte den Mann nicht um jeden Preis umbringen wollte, seinen Tod jedoch aufgrund des großen Zorns billigend in Kauf genommen habe.
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