: EG-Ja zum Kohlepfennig
Ruhe bis nach den Wahlen / Bonn soll nicht mehr klagen ■ Abt. Divide et Impera
Bonn (dpa/ap) - Die Bundesregierung kann die Hilfen für den deutschen Steinkohlebergbau mit Zustimmung der EG-Kommission bis nach der Bundestagswahl fortsetzen. Die Verhandlungen sind abgeschlossen, die förmliche Zustimmung der Kommission stehe aber noch aus, teilte das Bonner Wirtschaftsministerium mit. Bonn will seine Klage gegen die EG zurückziehen und auch den bundesdeutschen Bergbau dazu bewegen. Den Kompromiß hatte Brüssel insgesamt davon abhängig gemacht, daß die Bundesregierung ihren Beitritt zur Klage der Kohleförderer an Ruhr und Saar gegen die Forderung nach Abbau der Subventionen zurücknimmt.
Die EG-Kommission wird dann die Verstromungshilfen bis 1993 genehmigen, wobei allerdings über die 1992 und 1993 zugrundegelegte Steinkohlemenge nach dem 31.März 1991 noch verhandelt werden muß. Der „Jahrhundertvertrag“ zwischen den Stromerzeugern und den Kohleförderern, der eine jährliche Abnahmemenge von 40,9 Millionen Tonnen Steinkohle vorsieht, werde befristet bis Ende März 1991 kartellrechtlich genehmigt.
Genehmigt würden von der EG-Kommission rückwirkend für 1989 auch der Kohlepfennig sowie die Bezahlung aller Altschulden des Verstromungsfonds von mehr als sechs Milliarden Mark. Die Zuschüsse für Revierausgleich und niederflüchtige Kohle dürften künftig prinzipiell aus öffentlichen Haushalten gezahlt werden.
Der Chef der saarländischen Staatskanzlei, Reinhold Kopp, nannte das Verhandlungsergebnis vor Journalisten in Bonn einen „faulen Kompromiß“, mit dem sich die Regierung über die Bundestagswahl retten wolle. Dem Bergbau und den Bergbauländern Saarland und Nordrhein-Westfalen habe die Regierung die Verstromung von jährlich 40,9 Millionen Tonnen Steinkohle bis 1995 zugesagt. Die Klage gegen die Europäische Gemeinschaft solle nicht fallengelassen werden. Es sei fahrlässig, die deutschen Kohleinteressen der EG -Kommission zu übereignen; eine neue Kohlerunde mit erneuten Einschnitten sei schon jetzt abzusehen.
In der Bonner Kohlerunde war vereinbart worden, den von den StromverbraucherInnen zu zahlenden „Pfennig“ von 8,5 Prozent der Stromrechnung (1989) bis 1993 auf 7,5 Prozent zu senken. Dies und die Verstromungsmenge von 40,9 Millionen Tonnen sind in der seit Jahresbeginn gültigen Verstromungsnovelle festgehalten.
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