Sozialsenator verliert Prozeß gegen Betriebsrat

■ Arbeitsrichter: Entlassungen nicht ohne Sozialplan

Die Bremer Hans-Wendt-Stif tung, die Jugendlichen Gutes tun soll, will 13 Haushaltskräfte ohne einen Sozialplan entlassen. So einfach geht das nicht, stellte gestern das Bremer Arbeitsgericht fest. Eine Einigungsstelle muß die Ansprüche der Beschäftigten noch einmal prüfen.

Die Haushaltskräfte sind zwischen 8 und mehr als 16 Jahren bei Hans-Wendt beschäftigt, einige Monatslöhne sind an Abfindungen fällig. Der Vorstand der Hans-Wendt-Stiftung, besetzt von der Spitze des Sozialressorts mit dem Senator an der Spitze, wollte dies verweigern.

In dem seit einem Jahr gärenden Konflikt geht es auch um versetzte PädagogInnen. Gestern vor dem Arbeitsgericht meinte der Rechtsvertreter der Stiftung, Lohfeld, wegen der immer wieder befristeten fremdfinanzierten Sozial-Projekte sei es wie in einem Saisonbetrieb etwa beim Bau. Und die versetzten pädagogischen Kräfte hätten so wenig Anspruch wie Bauarbeiter, die „von Baustelle zu Baustelle“ ge

schickt werden.

So mochten die anwesenden MitarbeiterInnen der Hans-Wendt -Stiftung ihre Arbeit doch nicht gewertet wissen. Die Betriebsrätin wies zudem darauf, daß bis heute neben den 13 angedrohten Entlassungen auch bei einzelnen der Therapeuten nicht klar sei, ob sie nach Auflösung ihrer Sondergruppen weiter Beschäftigung finden. Der Betriebsrat jedenfalls sei von etwaigen Überlegungen nicht informiert. Der Arbeitsrichter kommentierte dies in Richtung des Geschäftsführers: „Da scheint der soziale Anspruch, den man nach außen hat, nicht durchzuschlagen auf das Verhältnis zu den Beschäftigten.“

Der Arbeitsrichter riet der Stiftung, in eine Einigungsstelle einzuwilligen: „Sie wollen ja vielleicht auch wieder mal zu einer vernünftigen Arbeit kommen.“

Der Geschäftsführer der Stiftung sah die Aussichtslosigkeit seiner Position ein und zog den Einspruch gegen die Einigungsstelle zurück.

K.W.