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Gegen die „Vermarktung“ der Öffentlich-Rechtlichen

■ ARD-Vorsitzender Kelm fordert veränderte Gebührenfestsetzung oder mehr Werbezeit

Gegen Bestrebungen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gänzlich den Gesetzen des freien Marktes zu unterwerfen, wandte sich der ARD-Vorsitzende Hartwig Kelm am Montag vor dem Wirtschaftsrat der CDU in Frankfurt. Kelm wies dabei insbesondere Vorschläge des „Kronberger Kreises“ zurück. Diese Vereinigung von sechs Wirtschaftswissenschaftlern hatte im Dezember vergangenen Jahres in der Publikation Mehr Markt in Hörfunk und Fernsehen die bedingungslose Vermarktung der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender gefordert.

Nach einer Mitteilung des Hessischen Rundfunks betonte Kelm, ein solches Ansinnen widerspreche der Rundfunkgeschichte und dem geltenden Rundfunkrecht. Die öffentlich-rechtliche Organisationsform, als von staatlichen und kommerziellen Interessen unabhängiges System installiert und mit einem festen Programmauftrag ausgestattet, gelte es vor der Kommerzialisierung zu schützen. Der ARD-Vorsitzende nannte es „erstrebenswert, das idealtypische Modell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verteidigen, vor allem gegen jene, die es mit Hinweis auf die Pressefreiheit eines ökonomisch-publizistischen Marktmodells opfern wollen“.

Die Kritiker des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wies Kelm darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts privater Rundfunk nur zulässig sei, solange die öffentlich-rechtlichen die Grundversorgung sicherstellten. „Die Existenz der privaten Anbieter ist davon abhängig, daß der öffentlich-rechtliche Rundfunk funktionsfähig bleibt“, betonte der Vorsitzende der ARD -Anstalten.

Kelm führte weiterhin aus, daß mit der Liberalisierung des Medienmarktes der öffentlich-rechtliche Rundfunk an einem Zielkonflikt zwischen seinem Grundversorgungsauftrag und der geforderten Wettbewerbsfähigkeit geraten sei. Er betonte, daß die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dort, wo es das Gesetz erlaube, zunehmend nach unternehmerischen Gesichtspunkten handelten.

Um den Bestand und die Qualität des Programmangebots zu sichern, müsse es den öffentlich-rechtlichen Sendern darüber hinaus ermöglicht werden, ihre Einnahmen zu verbessern. Dies könne unter anderem durch eine veränderte Gebührenfestsetzung oder die Aufhebung der 20-Uhr -Werbegrenze geschehen, sagte Hartwig Kelm.

epd

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