: Bißchen Kontrolle für Staatsfirmen
■ Bürgerschaft lehnte die Aufstockung des Aufsichtsrates ab
Mit den Stimmen der SPD lehnte die Bremer Bürgerschaft gestern einen Dringlichkeitsantrag der CDU ab, die Anzahl der Parlamentarier im Aufsichtsrat der Bremer Gesellschaft für Wirtschaft und Arbeit (BGWA) von drei auf neun aufzustocken. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Grünen, jede Fraktion des Landtages mit einem Grundmandat in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Die beiden Anträge schließen an eine zwei Jahre andauernde Auseinandersetzung an, die die Bremischen Beteiligungsgesell
schaften HIBEG und deren Finanzierungsgesellschaft HAGÖF parlamentarisch zu kontrollieren. Nach einer Senatsvorlage sollten ab 1.1.1990 drei Parlamentarier nach dem d'Hondtschen Verteilungsverfahren in den Aufsichtsrat der BGWA geschickt werden. Faktisch bedeutet das die Entsendung von zwei Sozialdemokraten und einem Christdemokraten. Demgegenüber wollte die CDU neun Parlamentarier entsenden, weil dann nach den aktuellen Mehrheitsverhältnissen jede in der Bürgerschaft vertretenen Fraktion auch im Aufsichtsrat ge
sessen hätte. Immerhin verfügt die BGWA als Holding der HIBEG über 500 Millionen Mark, einer Summe mit „präjudizierender Wirkung“ (CDU-Abgeordneter Klein) für den Landeshaushalt. Die SPD lehnte den Antrag mit der Begründung ab, daß ein so großer Aufsichtsrat nicht arbeitsfähig sei. Der Antrag der Grünen nach Grundmandaten für jede Fraktion wurde abgelehnt, weil es die für andere öffentlichen Gesellschaften auch nicht gibt. Finanzsenator Claus Grobecker: „Aufsichtsräte sind keine parlamentarischen Gremien.“ ma
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