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Anne Klein kann aufatmen

■ Ermittlungsverfahren gegen die Frauensenatorin wegen Parteiverrat eingestellt

Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht hat gestern das Ermittlungsverfahren wegen Parteiverrats gegen AL-Senatorin Anne Klein eingestellt. Ihr war vorgeworfen worden, in ihrer früheren Tätigkeit als Rechtsanwältin in einem Ehescheidungsverfahren beide Partner trotz Interessengegensatzes nacheinander vertreten zu haben. Umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hätten diesen Sachverhalt nicht bestätigt. Nach diesen Angaben hatte sich die Ehefrau im November 1988 an Rechtsanwältin Klein mit der Bitte um Beratung für ihre beabsichtigte Ehescheidung gewandt. Nach einer Unterredung zwischen den Eheleuten habe die Rechtsanwältin davon ausgehen können, daß beide eine einverständliche Scheidung wollten. Sie habe dann, wie es einem von beiden Eheleuten erteilten Auftrag entsprochen habe, im März 1989 für den Ehemann die Scheidungsklage erhoben. Beide Eheleute hätten zu diesem Zeitpunkt noch eine einverständliche Scheidung begehrt. Das Abrücken von der getroffenen Vereinbarung habe die Ehefrau nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft erst Anfang April 1989 mitgeteilt und nicht, wie von ihr zunächst bekundet, lange vor Erhebung der Scheidungsklage.

dpa

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