Methadon: Sozialamt springt für Kassen ein

■ Rüdiger und Uhl einigten sich

Die Kosten für die Behandlung Drogensüchtiger mit Methadon werden zunächst über die Sozialhilfe abgerechnet. Darauf haben sich Gesundheitssenatorin Vera Rüdiger und ihre Kollegin, Sozialsenatorin Sabine Uhl, verständigt. Das heißt, daß die behandelnden Ärzte mit dem Sozialamt abrechnen können. Damit ist sichergestellt, daß das „kleine Bremer Methadon-Programm“ ab Anfang März starten kann.

Die Bremer Empfehlung sieht drei klare Indikationen für den Methadon-Einsatz vor: bei „schweren und finalen Krankheitszuständen“, zur Überbrückung bei stationärer Behandlung akut oder schwer erkrankter Drogenabhängiger sowie bei schwangeren Drogenabhängigen. Zusätzlich soll eine Vergabe in Einzelfällen möglich sein.

Die Methadonvergabe war fraglich geworden, nachdem die Krankenkassen erklärt hatten,

daß sie keinesfalls für die Behandlungskosten aufkommen würden. Ihre Begründung: Die Bundesvereinigungen von Ärzten und Krankenkassen hätten bislang keinen entsprechenden Leistungskatalog erarbeitet, da Drogensucht nicht als Krankheit anerkannt sei. Vera Rüdiger will jetzt die entsprechenden Stellen in Bonn einschalten, um eine Änderung der bisherigen Kassenpraxis zu erreichen. Falls auf Bundesebene nichts erreicht wird, hat die Sozialbehörde noch eine andere Möglichkeit, die Kassen in die Pflicht zu nehmen. Sie könnte bei den Sozialgerichten auf Kostenübernahme klagen.

Am Dienstag abend hatte sich die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung hinter die Bremer Regelung gestellt und sie als Hilfestellung für den Arzt bei der rechtlich schwierigen Frage der Methadon-Substitution bezeichnet.

hbk