: Stoltenberg: Blackout im Ministerzimmer?
Wie Bundesminister Stoltenberg im kriminellen U-Boot-Geschäft mit Südafrika der HDW den Staatsanwalt vom Hals hielt / Der Minister 1987 vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuß: Der Vorgang ist ein „offenkundiger Gesetzesverstoß“ ■ Aus Bonn Gerd Nowakowski
Bundesverteidigungsminister Stoltenberg war vor dem Untersuchungsausschuß zur Aufklärung des illegalen U-Boot -Geschäfts mit Südafrika am 16.Februar 1987 ganz der besorgte ehemalige Landesvater: Als er vom Bundeswirtschaftsminister im September 1985 die Akten zur Ermittlung überreicht bekam, „gehörte zu meinen ersten Überlegungen, daß daraus schwerer Schaden (...) für HDW und seine Arbeiter erwachsen könnte“. Den Vorgang selbst würdigte er als „offenkundigen Gesetzesverstoß“.
Tatsächlich aber muß Stoltenberg anderthalb Jahre vorher beim Stichwort HDW wohl einen Blackout gehabt haben. Anders ist das in zweifacher Hinsicht dubiose Handeln des damaligen Finanzministers nicht erklärbar. Stoltenberg ignorierte bei einer Besprechung im Sommer 85 - trotz der Hinweise seines Staatssekretärs Obert - den §41 des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Dieser fordert die Einschaltung der Staatsanwaltschaft, sobald ein Anhaltspunkt für strafbares Verhalten vorliegt. Anhaltspunkte aber gab es zu diesem Zeitpunkt mehr als genug, zumal - was Obert zu diesem Zeitpunkt nicht wußte - Stoltenberg selbst seit 1983 in das kriminelle Geschäft eingeweiht war.
Unbeachtet blieb vom Finanzminister auch eine ihm vorliegende Stellungnahme aus dem Wirtschaftsministerium, die auf die Verpflichtung hinweist, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Stattdessen beauftragt der Minister die weisungsabhängie Oberfinanzdirektion (OFD) Kiel mit den Ermittlungen - allerdings ausdrücklich nur gegen das für die HDW arbeitende Planungsbüro Ingenieur-Kontor Lübeck (IKL). HDW blieb außen vor, wickelte weiterhin das Geschäft ab und erhielt sogar auf Weisung Stoltenbergs noch eine telefonische Warnung. Erst über ein Jahr später wurden die Ermittlungen auch auf HDW ausgedehnt.
Er habe nicht gewußt, wie weit HDW in das Geschäft verwickelt war, begründet Stoltenberg später sein Verhalten. Die damals Stoltenberg vorliegenden Unterlagen lassen diese Behauptung nachträglich als nicht haltbar erscheinen: Die Stoltenberg überreichte Akte enthielt mit Datum vom 22.Juli 1985 auch ein Schreiben aus dem Wirtschaftsministerium, in dem eindeutig auf die Aktivitäten des HDW -Vorstandsvorsitzenden Ahlers und HDWs als eine mit IKL „eng kooperierende Firma“ hingewiesen wird.
Unverständlich auch Stoltenbergs weiteres Handeln. Bei den Ermittlungen der OFD nahm er Anteil und betonte seine Kenntnis von „Zwischenberichten und Zwischenerörterungen“. Ausgerechnet bei der Einstellung des Verfahrens soll das nicht so gewesen sein. Der in die Einstellungsaufforderung an die OFD angeblich eingegangene geheime Bericht vom Juli 1987, in dem ein Beamter des Finanzministeriums nachdrücklich auf die Beinflussung des Verfahrens durch das Ministerium und auf eine Vielzahl von Verdachtsmomenten gegen HDW hinweist, will Stoltenberg „bis zu den Veröffentlichungen nicht bekannt gewesen“ sein. In dem Bericht (taz vom 15.2.90) wird sowohl betont, daß alle Angaben über den Umfang der Lieferungen allein auf HDW -Angaben beruhen, HDW außerdem Tarnkonten anlegte, Mitarbeiter nach Südafrika abstellte und das Geschäft trotz Beteuerung des Gegenteils - weiter abwickelte.
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