piwik no script img

AL und SPD: Kein §175 für DDR-Schwule

Waren 1989 die Schwulen in der DDR froh, weil endlich der schwulenfeindliche Paragraph 151 gefallen war, so würde ihnen bei einer Rechtsangleichung mit der BRD der alte Schandparagraph 175 drohen, erklärten gestern die Abgeordneten Bayer (SPD), Telge (AL) und Eckert (AL). Eine solche Anpassung an das schwulenfeindliche bundesdeutsche Recht dürfe es nicht geben. „Wir setzen uns in einem ersten Schritt sofort für die ersatzlose Streichung des §175 StGB ein, so daß für Hetero- und Homosexuelle die gleiche Schutzaltersgrenze (14 Jahre) gilt.“

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen