Informationsverweigerung

■ Teilnahme an „Gorleben-Kommission“ abgelehnt

Der Norddeutsche Rundfunk hat Klage beim Verwaltungsgericht Stade/Lüneburg erhoben, um auf dem Wege einer Einstweiligen Anordnung die Teilnahme eines Reporters an den Sitzungen der „Gorleben-Kommission“ zu erzwingen. Wie der Sender mitteilt, sei ihm ständig verwehrt worden, einen Beobachter zu den Sitzungen dieses Gremiums des Kreistages Lüchow-Dannenberg zu entsenden. Berichterstattern eines Lokalblatts ('Elbe -Jeetzel-Zeitung‘) sei dagegen immer wieder die Teilnahme gestattet worden. Der NDR sieht darin den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt.

Die „Gorleben-Kommission“ ist ein Informationsgremium, in dem Vertreter des Landkreises Lüchow-Dannenberg, der betroffenen Gemeinden und verschiedener Institutionen alle mit der geplanten Endlagerung atomarer Kernbrennstoffe im Raum Gorleben zusammenhängenden Fragen beraten. Die Kommission hat kein Entscheidungsrecht, sie stellt aber informell Weichen für spätere Entscheidungen.

epd