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Steuern sollen sinken

Berlin (dpa) - Radikale Steuersenkungen sieht ein in der DDR veröffentlichter Gesetzentwurf zur Reformierung des Steuerrechts vor. Die Körperschaftssteuer für Kapitalgesellschaften soll von bisher maximal 95 Prozent auf 50 Prozent begrenzt werden, meldete 'adn‘ am Montag. Bei der Gewinnausschüttung sei eine Doppelabrechnung zu vermeiden. Für Aufsichtsratsvergütungen wird die Steuer von 65 auf 30 Prozent, die Vermögenssteuer von 2,5 auf ein Prozent gesenkt. Der Entwurf soll nach Beratungen in den Volkskammerausschüssen sowie mit Handwerks-, Handels- und Gewerbekammern und den Unternehmerverbänden Anfang März dem Parlament vorgelegt werden. Für private Handwerker und Gewerbetreibende ist vorgesehen, den Höchstsatz der Einkommenssteuer, der bei einem Jahreseinkommen von 350.000 Mark erreicht wird, einheitlich auf 60 Prozent zu reduzieren.

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