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Honecker etwas entlastet

■ Staatsanwaltschaft mildert Vorwürfe gegen Honecker ab

Berlin (taz/dpa) - Die DDR-Generalstaatsanwaltschaft hat ihre Vorwürfe gegen den früheren Staats- und Parteichef abgeschwächt. Sie ist vom Vorwurf abgerückt, daß Honecker auf ein nur ihm zugängliches Konto 75 Millionen Mark aus dem Freikauf von politischen Häftlingen durch die Bundesregierung eingezahlt haben soll. Wie 'adn‘ mitteilte, soll dieser Vorwurf nun dem derzeitigen Stand der Ermittlungen aber nicht mehr entsprechen. Das beanstandete Konto bei der Ostberliner „Deutschen Handelsbank“, heißt es jetzt, ist im früheren Bereich kommerzielle Koordinierung (KoKo) geführt worden. Zeichnungsberechtigt dafür waren ausschließlich Alexander Schalck-Golodkowski und sein Stellvertreter. Für die jeweilige Verwendung der Devisen aus dem Häftlingsfreikauf hatte sich Honecker aber die alleinige Entscheidung vorbehalten. Unter anderem sollen sie „der Sicherung der Zahlungsbilanz der DDR“ gedient haben. Finanziert wurden mit den Valuta-Mark etwa die zehnjährige DDR-Gründungsfeier, Südfrüchte-Importe oder der Kauf japanischen Videogeräte. Es sollte, wie die Untersuchungskommission feststellte, der Eindruck einer blühenden sozialistischen Volkswirtschaft erweckt werden. Honeckers Entscheidungsbefugnis, urteilt die Staatsanwaltschaft, sei mit seiner Stellung unvereinbar gewesen.

wg

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