: Kartellamt konzentriert DDR-Fälle
Berlin (dpa) - Im Bundeskartellamt in Berlin ist ab sofort für Fälle, an denen Unternehmen aus der DDR beteiligt sind, die 7. Beschlußabteilung unter Vorsitz von Stefan Held allein zuständig. Dadurch soll eine einheitliche Bearbeitung sichergestellt werden. Die Regelung soll gelten, bis sich die deutsch-deutschen Rechtsbeziehungen geklärt haben, teilte das Amt am Montag mit. Damit ist die 7. Kammer Ansprechpartner für alle wettbewerblichen Fragen im Zusammenhang mit DDR-Beteiligungen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen