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Volkskammer für Streikrecht

Ost-Berlin (ap) - Die DDR-Volkskammer hat gestern ein Gewerkschaftsgesetz verabschiedet, das das Streikrecht einführt und zugleich die Aussperrung von Arbeitnehmern untersagt. Zudem änderte das Parlament die Artikel 44 und 45 der DDR-Verfassung. Darin waren bislang der Arbeitskampf untersagt und die Vertretungsrechte der Gewerkschaften stark eingeschränkt. Die Gewerkschaften sollen künftig ferner bei allen Gesetzen, die das Arbeitsleben betreffen, mitreden dürfen. Daneben wird das Recht auf betriebliche Mitbestimmung festgeschrieben. Ausgeschlossen wurde der Anspruch auf Schadenersatz bei Arbeitskämpfen. Die Volkskammer sprach sich zusätzlich dafür aus, einen Streik erst nach einem erfolglosen Schlichtungsverfahren zuzulassen. Die Regierung könne den Streik aus Gründen des Gemeinwohls aussetzen. Außerdem nahm die Volkskammer einstimmig das Gesetz zur Kommunalwahl am 6. Mai an. Dieses Gesetz sieht eine stark von der Persönlichkeitswahl geprägte Wahlform vor. So wird jeder Wähler drei Stimmen haben, die er aber auch auf verschiedene Kandidaten mehrerer Parteien verteilen kann - ähnlich dem Kumulieren in BRD-Bundesländern wie Bayern. Im Gegensatz zur BRD haben Ausländer, die zwei Jahre in der DDR leben, das aktive und passive Kommunalwahlrecht. Das Gesetz begrenzt die Amtszeit von Bürgermeistern und Räten nicht. Nicht zugelassen ist dabei die Briefwahl.

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