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Basis zur Frauenförderung

■ ÖTV will Frauenrichtlinie in den Betriebsgruppen diskutieren

Pünktlich zum Internationalen Frauentag lud die ÖTV gestern die Presse zum Thema „Frauenförderung im Öffentlichen Dienst“. Die ÖTV-VertreterInnen wollen schon im Vorfeld des neuen Frauen-Förder-Gesetzes konkrete Schritte zu einem Frauenförderprogramm entwickeln.

„Ein Gesetz allein“, so Gisela Hülsbergen, Vorsitzende des ÖTV-Kreisvorstands in Bremen, „verändert nicht die Praxis“.

Schon das 1988 vom Senat beschlossene Personalentwicklungsprogramm versprach die Umsetzung der Frauenförderrichtlinie zu einem „Frauen förderprogramm“. Weil die Senatskommission für das Personalwesen damit bis jetzt nicht vorangekommen ist, schlägt die ÖTV jetzt „mögliche Gestaltungsfelder“ für das Frauenförderprogramm vor, die in den ÖTV-Betriebsgruppen zur Diskussion gestellt werden sollen.

Themenschwerpunkte sind: Information und Beratung in den Betrieben, offensive Vertretug von Interessen und Ausbildungsinhalten von Frauen in Stellenausschreibungen, gezielte Fort-und Weiterbildung von der Putzfrau bis zur Leitungskraft, Berücksichtigung der Interessen von Teilzeitbeschäftigten und Berufsrückkehrerinnen, Bewertung und Einsatz neuer Technologien unter Beteiligung der Betroffenen.

In einer Arbeitstagung im Mai werden konkrete Forderungen formuliert. Irmtrud Gläser, Vorsitzende des ÖTV -Kreisfrauenausschusses: „Wir wollen ein Gesetz, daß die Erfahrungen aus der Praxis konkret miteinbezieht.“ Noch bis Mai will sich die SPD-Fraktion Zeit lassen, den Gesetzentwurf zur Frauenförderung zu beraten. bea

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