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Gläserner Steuerspanier

Steuernummern sind in Spanien in Zukunft identisch mit denen des Personalausweises / Datenschutzgesetz gibt es nicht  ■  Aus Madrid Antje Bauer

Gegen die „anonymen Millionäre“ und sonstigen Steuersparer hat sich das spanische Finanzministerium etwas besonderes einfallen lassen: Nach einer Regierungsverordnung, die am vergangenen Freitag verabschiedet wurde, bekommen 14 Millionen spanische Steuerzahler in den nächsten Wochen eine Steuerkarte zugeschickt. Diese müssen sie in Zukunft bei allen Transaktionen vorlegen, die für das Finanzamt von Interesse sein könnten: bei der Eröffnung von Konten, bei Haus- oder Autokauf, Abschluß von Lebensversicherungen, Lohnzahlungen oder Rechnungen.

Proteste kommen zunächst nur von der Vereinigung der Steuerberater, die Zweifel daran haben, daß mit dieser Rasterfahndung den „anonymen Millionären“ (Borrell) auf den Leim gerückt wird. Schließlich kennen gerade die Anwälte der Großverdiener die Schlupflöcher zur Steuerhinterziehung. Dem kleinen Steuerzahler hingegen wird, wie in der BRD, die Lohnsteuer direkt vom Lohn abgezogen. Hingegen weisen sie auf die Gefahren von Datenmißbrauch hin. Clou Nummer eins: Die Steuernummer besteht aus der Nummer des Personalausweises und eines zusätzlichen Buchstabens. Clou Nummer zwei: Die Personalausweise, die in Zukunft ausgegeben werden, tragen ebenfalls den Zusatzbuchstaben und ersetzen die Steuerkarte. Diese Vermischung von Personaldaten aus dem Innenministerium und Steuererhebung begründete der Staatssekretär des Finanzministeriums, Jose Borrell, mit der Notwendigkeit, vermeintliche oder absichtliche Irrtümer bei finanziellen Transaktionen zu verhindern. Clou Nummer drei: In Spanien existiert bislang kein Gesetz zum Datenschutz. Dementsprechend unbefangen ist auch der Umgang mit Daten: Seit einem Urteil von 1983 ist das Finanzministerium berechtigt, in die Konten der Staatsbürger Einsicht zu haben. Und die Personalausweisnummer wird sogar bei öffentlichen Unterschriftenlisten für politische Forderungen verlangt.

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