: Anwälte: Kronzeugenregelung als „Showbusineß“
Die Abschaffung der Kronzeugenregelung haben die Strafverteidiger im Düsseldorfer Kurdenprozeß gefordert. Zwei der Anwälte äußerten sich gestern kritisch zum Ablauf des Prozesses gegen den 36jährigen früheren Funktionär der Kommunistischen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK), Ali Cetiner. Anlaß für ihre Pressekonferenz war der Auftritt von Bundesanwalt Senge, der die Anklage im Düsseldorfer Prozeß gegen 17 PKK-Mitglieder vertritt, letzte Woche als Zeuge im Kriminalgericht Moabit.
Senge hatte signalisiert, daß sich die Bundesanwaltschaft im Gegenzug zur Aussagebereitschaft Cetiners für die nach der Kronzeugenregelung mögliche Mindeststrafe im Bereich von drei Jahren für ihn einsetzen wolle. Cetiner wird für die Ermordung eines abtrünnigen PKK-Mitgliedes 1984 in Berlin verantwortlich gemacht. Er gilt als einer der maßgeblichen Belastungszeugen für das Düsseldorfer Verfahren.
Der in Düsseldorf tätige Anwalt, Dirk Schoenian, bezeichnete das Berliner Verfahren vor diesem Hintergrund als reines „Showbusineß“. Bedingt durch die Kronzeugenregelung, bei der Verteidigung und Anklagebehörde an einem Strang ziehen würden, beschränke sich die Beweisaufnahme auf eine gegenseitige Bestätigung dieser Parteien. Eine ernsthafte Überprüfung der Glaubwürdigkeit Cetiners sei für das Gericht nicht mehr möglich.
dpa
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