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SPD-Abgeordneter muß blechen

Köln (dpa) - Zu einer Geldstrafe von 24.000 DM wegen uneidlicher Falschaussage und versuchter Strafvereitelung verurteilte ein Kölner Schöffengericht gestern den Gießener SPD-Bundestagsabgeordneten Erwin Horn (60). Das Gericht sah es als erwiesen an, daß Horn in einem Verkehrsstrafverfahren gegen einen Maurermeister aus Bornheim bei Bonn bewußt die Unwahrheit gesagt hatte, um diesen vor einer Bestrafung wegen Unfallflucht zu bewahren. Horn war im April 1988 als Beifahrer dabei, als der später wegen Unfallflucht verurteilte Maurermeister in der Kölner Innenstadt beim Ausparken einen Blechschaden verursachte und - ohne das Fahrzeug des Unfallgegners zu begutachten - davonfuhr.