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Tatbestand der Körperverletzung: schlechtes Essen - An den Direktor des Urban-Krankenhauses, Berlin 61

An den Direktor des Urban-Krankenhauses, Berlin 61

Im Dezember letzten Jahres hatte ich das „Vergnügen“, drei Wochen auf einer Station des Urban-Krankenhauses zu verbringen. Einige Wochen später erhielt ich von Ihnen eine Rechnung über 70 DM Zuzahlung zur stationären Behandlung.

Angesichts dessen, was ich in dem von Ihnen geleiteten Krankenhausbetrieb viermal täglich als „Nahrung“ erhielt, wäre es angemessener gewesen, wenn mir stattdessen ein Zuschuß gezahlt worden wäre. Ich war nämlich gezwungen, mir von Besuchern Lebensmittel wie Brot, Müsli, Obst und Joghurt mitbringen zu lassen, nicht etwa, weil ich nicht genügend zu essen bekam, sondern weil das Essen im Urban-Krankenhaus von derart schlechter Qualität ist, daß es meines Erachtens den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt.

Ich ernähre mich seit zehn Jahren weitgehend durch ovo -lacto-vegetarische Vollwertkost und sehe absolut nicht ein, mich ausgerechnet dann, wenn ich nach einer unfallbedingten Operation erst recht auf gesunde Ernährung angewiesen bin, mit minderwertigem Fast-food abspeisen zu lassen.

Es wird zwar im Urban-Krankenhaus mittlerweile eine vegetarische Alternative geboten, aber das Gemüse ist häufig alles andere als frisch und dazu völlig überflüssigerweise in Mehlsoßen oder Mayonnaise ertränkt. Obst und Salate gibt es viel zu oft in Form von Konserven. An frischem Gemüse gab es lediglich Tomaten, Gurken und grünen Salat (im Dezember!).

Vor allem aber das „Brot“ ist eine Zumutung. Billigste Weißmehlbrötchen, ebensolche Graubrotsorten, das sogenannte „Vollkornbrot“ a la Aldi plastikverpackt und sirupgefärbt ich habe mich geschüttelt vor Ekel! Falls Sie der Meinung sind, solche Billigstnahrung sei ausreichend, weil die PatientInnen sowieso von ihrer Verwandtschaft verpflegt würden, so sollten Sie den Anstand besitzen, die Kranken vor, spätestens aber bei der stationären Aufnahme davon zu unterrichten. Selbstverständlich ist das nämlich nicht.

Es dürfte Ihnen doch bekannt sein, daß die Gesundheitsreform des Herrn Blüm nicht nur darauf abzielt, den Kranken zur Kasse zu bitten, sondern auch bessere Gesundheitsvorsorge nicht zuletzt durch gesunde Ernährung beinhaltet. So sollte Vollwerternährung gerade in den Krankenhäusern selbstverständlich sein. Da ich noch eine weitere Operation vor mir habe, erwarte ich Ihre Stellungnahme.

Gabriele Warnke, Berlin

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