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Offene Kanäle fürs Hessenland

■ Versuch mit einem Hörfunkkanal / Grundsatzentscheidung der LPR steht noch aus

Noch in diesem Jahr will die Landesanstalt für Privatfunk in Hessen (LPR) offene Kanäle einrichten. Wie LPR-Direktor Wolfgang Thaenert am 17. März auf einer Tagung der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) mitteilte, soll in einer „Erprobungs- und Demonstrationsphase“ zunächst nur im Kabelnetz einer Stadt ein offener Hörfunkkanal auf Sendung gehen. An „Offenen Kanälen“, in denen Bürger ihre eigenen Hörfunk- oder Fernsehbeiträge in eigener Regie und Verantwortung anbieten können, besteht nach den Worten von Thaenert in Hessen ein „Rieseninteresse“. Anfragen habe die LPR bereits aus Gießen und Kassel erhalten. Thaenert sprach sich allerdings für einen „langsamen und sicheren Beginn statt eines Schnellschusses“ aus. Ein genauer Zeitplan könne erst nach einer Grundsatzentscheidung der LPR-Anstaltsversammlung aufgestellt werden. Die Diskussion der Versammlung darüber sei, wie Thaenert einräumte, „noch nicht weit gediehen“. Deshalb solle sich ein Arbeitskreis der LPR zunächst andere offene Kanäle in der Bundesrepublik ansehen.

Die Kosten für das Pilotprojekt mit einem „Offenen Hörfunkkanal“ bezifferte der LPR-Direktor auf eine Million D -Mark. Die LPR sei dabei auf die finanzielle Unterstützung kommunaler Institutionen und Trägervereine angewiesen. Von den acht Millionen D-Mark, die Hessen aus den sogenannten Aufsichtsgroschen für den Privatfunk (zwei Prozent von der monatlichen Rundfunkgebühr von 19 D-Mark) zustehen, erhält die LPR derzeit vier Millionen D-Mark - 50 Prozent; die übrigen vier Millionen D-Mark stehen dem HR zur Verfügung. Mit ihrem Jahresetat muß die LPR aber nach den gesetzlichen Bestimmungen zu 75 Prozent die drahtlose Verbreitung von Rundfunkprogrammen fördern. Für die Förderung von „Offenen Kanälen“ könnte die Landesregierung der LPR zusätzlich weitere 20 Prozent (also rund 1,6 Millionen) von den acht Millionen D-Mark zuweisen - zu Lasten des Hessischen Rundfunks. Das hessische Privatfunkgesetz erlaubt nur die Einspeisung der offenen Kanäle in Kabelnetze. Diese Tatsache bezeichnete Thaenert als „großes Problem“. Eine Gesetzesnovelle sei in den nächsten zwei Jahren nicht zu erwarten.

Die offenen Kanäle sollten nach Meinung der Tagungsteilnehmer mit Kommunikations- und Kulturzentren verbunden werden. Damit sollen Produktionshilfen und medienpädagogische Begleitung sichergestellt werden. Der Fernsehbeauftragte der evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Pfarrer Helwig Wegner, hatte auf der Tagung die Einrichtung offener Kanäle in Hessen gefordert. Allein im Rhein-Main-Gebiet sei eine große Zahl von Initiativen an den Möglichkeiten eines offenen Kanals interessiert.

epd

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