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Sonnenenergie-betr.: Resolution einer großen Mehrheit der über 300 TeilnehmerInnen aus dem In- und Ausland zum Abschluß des "Fünften Nationalen Symposiums Photovoltaische Solarenergie" im Kloster Banz/Staffelstein, taz vom 14./16.3.90

betr.: Resolution einer großen Mehrheit der über 300 TeilnehmerInnen aus dem In- und Ausland zum Abschluß des „Fünften Nationalen Symposiums Photovoltaische Solarenergie“ im Kloster Banz/Staffelstein (14./16. März 1990)

Angesichts der bedrohlichen klimatischen und lebensgefährdenden Folgen, die durch Verbrennung fossiler Stoffe sowie durch Energieumwandlung aus nuklearen Prozessen entstehen, muß eine künftige Energieversorgung auf Sonnenenergie basieren.

Wir appellieren an die Entscheidungsträger in Bund, Ländern und Kommunen, unverzüglich eine drastische Änderung der Energiepolitik vorzunehmen. Die bisherigen Fördermaßnahmen sind nicht geeignet, der Sonnenenergie den Rang einzuräumen, der ihr angesichts des unerschöpflichen Potentials und der hohen Umwelt- und Sozialverträglichkeit zukommt.

Wir fordern:

1. Einheitliche Förderrichtlinien in den Ländern der Bundesrepublik sowie der DDR für regenerative Energieanlagen und Energiesparmaßnahmen.

2. Erhöhte Abschreibung von regenerativen Energieanlagen und Energiesparmaßnahmen: 20 Prozent über fünf Jahre.

3. Investitionsbeihilfen von mindestens 50 Prozent für regenerative Anlagen sowie für Energiesparmaßnahmen.

4. Abschaffung aller baurechtlichen Behinderungen für Solaranlagen.

5. Bei Neubauten mindestens zwei Quadratmeter „solare Erntefläche“ (Kollektoren, und/oder Solarzellen) pro Person.

6. Zinszuschüsse zur Finanzierung von regenerativen Anlagen sowie von Energiesparmaßnahmen.

7. Ausstattung aller Ausbildungsstätten für E-Technik mit netzgekoppelten Anlagen.

8. Initiierung einer Aktion Solarpfenning zur Finanzierung von Netzeinspeisungsanlagen nach dem Beispiel des Solarfördervereins Aachen (ein bis zwei DM Zuschuß pro netzeingespeiste KWh).

9. Umlage der Umweltfolgekosten (ökologische und soziale Kosten) auf den KWh-Preis nach dem Verursacherprinzip.

10. Unverzüglich ein „100-MW-Förderprogramm“ zur Installation von Photovoltaik-Anlagen: nicht ein Kilowatt für 1.000 Häuser, sondern ein bis fünf Kilowatt für 20.000 Häuser (ca. 0,1 Prozent der Einfamilienhäuser).

11. Fünf Prozent Solarstrom aus EVU bis zum Jahre 2000.

Vorgetragen und vertreten von Prof.Dr.Rolf Bertram, Technische Universität Braunschweig (EUROSOLAR-Mitglied)

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