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Startbahn-Prozeß: „Wir hätten zurückgeschossen“

Frankfurt (taz) - Im Startbahn-Prozeß um die Ermordung zweier Polizeibeamter an der Startbahn-West des Frankfurter Flughafens wurde gestern der damalige Einsatzleiter der Polizei vernommen. „Wenn wir bei der Auflösung der Demonstration gewußt hätten, daß die Beamten am 2.11.1987 mit Schußwaffen tödlich verletzt wurden, hätten wir zurückgeschossen“, erklärte der Polizeidirektor.

Nachdem 200 Demonstranten die Startbahnmauer angegriffen hätten, sei um 20.30 Uhr eine Räumungsverfügung ergangen. Aus Rücksicht auf die Eigensicherung seiner Einsatzkräfte habe er lediglich einen 150 Meter breiten Streifen an der Startbahnmauer räumen lassen. Drei außerhalb des Startbahngeländes postierte Hundertschaften wären im Einsatz gewesen. Der erschossene Polizist Eichhöfer habe den „Störern“ über die Räumungslinie hinaus nachsetzen wollen. Dies habe er ihm allerdings untersagt. Der ebenfalls erschossene Polizist Schwalm habe zu einem Beweis- und Festnahme-Trupp gehört, der „erkannte Störer“ über die Räumungslinie hinaus in ein Wiesengelände verfolgen und festnehmen sollte. Der Trupp wurde von Bereitschaftspolizisten gesichert. Die 50 Beamten wären bei schlechten Sichtverhältnissen bis zu 400 Meter über die Räumungslinie nachgerückt.

Vermutungen, daß die Angeklagten bereits Wochen vor dem 2.11. 1987 observiert wurden, erhielten gestern neue Nahrung: Der Einsatzleiter sagte aus, daß er über den Einsatz von Zielfahndern im Startbahnwald zwecks Observation von Personen informiert wurde.

M.B.

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