: UdSSR besteht auf den jetzigen Besitzverhältnissen
■ Die sowjetische Regierung stellt sich hinter die Stellungnahme der Modrow-Regierung
Moskau (dpa) - Die sowjetische Regierung besteht auch nach der Vereinigung beider deutscher Staaten auf der Rechtmäßigkeit der von der sowjetischen Militärverwaltung zwischen 1945 und 1949 in Deutschland geschaffenen Eigentumsverhältnisse.
In einer von der amtlichen Nachrichtenagentur 'Tass‘ veröffentlichten Erklärung hieß es, „unter Berücksichtigung ihrer Rechte und Verantwortung in deutschen Angelegenheiten verwahrt sie (die Regierung der UdSSR) sich gegen eventuelle Versuche, die Eigentumsverhältnisse in der DDR in Frage zu stellen“. Moskau teile die Haltung der amtierenden DDR -Regierung über die „Notwendigkeit der strikten Einhaltung der Rechtsordnung und des Schutzes der sozialökonomischen Rechte und Interessen von Millionen Menschen“, hieß es bei 'Tass‘ weiter.
In einem Brief vom 2. März hatte der DDR-Ministerpräsident Hans Modrow (PDS) den sowjetischen Staatspräsidenten Michail Gorbatschow um ein „gemeinsames koordiniertes Auftreten“ zur Erhaltung der DDR-Eigentumsordnung gebeten. Dies sei besonders im Hinblick auf die geplante Konferenz der vier Siegermächte mit den beiden deutschen Staaten bedeutsam. Die Sowjetunion solle in der Frage der Erhaltung der Eigentumsverhältnisse in der DDR ihre Rechte als Siegermacht und ihren bedeutenden internationalen Einfluß geltend machen, bat Modrow.
Gleichzeitig appellierte der DDR-Regierungschef in einem Brief an Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU), die nach dem Zweiten Weltkrieg in der DDR entstandene Eigentumsordnung nicht in Frage zu stellen.
In der Erklärung der Moskauer Regierung hieß es, „völlig unannehmbar“ wäre, „die Rechte der heutigen Eigentümer von Land und anderem Besitz in der DDR zu bestreiten, die seinerzeit mit Zustimmung oder auf Beschluß der sowjetischen Seite erworben wurden“. Dies setze voraus, „daß beide deutsche Staaten im Zuge ihrer Annäherung und Vereinigung von der Legitimität der von der sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland in den Jahren 1945 bis 1949 verwirklichten Maßnahmen ausgehen werden“, zitierte 'Tass‘.
So hätten im Jahr 1946 rund 82 Prozent der Bevölkerung des Landes Sachsen für „die Enteignung des Besitzes der Nazi und Kriegsverbrecher und die Überführung in Volkseigentum“ gestimmt. Im Zuge der Agrarreform von 1945 seien rund 2,8 Millionen Hektar Ackerland, „der gesamte Besitz der Kriegsverbrecher“, enteignet worden.
Grundlage des volkseigenen Sektors der DDR-Industrie sei „eine große Anzahl“ von Betrieben gewesen, die „damals in sowjetischem Besitz“ waren.
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