: Steuern sparen mit dem taz-Abo
München (taz) - Ein heißer Steuertip von Bayerns Finanzminister Gerold Tandler: Wer seinen Verwandten „drüben“ durch Zeitungsabos zu mehr „Informationsfreiheit“ verhilft, kann das von der Steuer absetzen. Diese „Aufwendungen“ gelten als „Unterhalt“ im Sinne des §33a Abs.1 Einkommensteuergesetz. Der Finanzminister empfiehlt also die entsprechenden Belege aufzuheben, um die Beträge beim Lohnsteuerjahresausgleich oder der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Also auf geht's, nix wie ran an die taz-Abos, denn so billig kriegt Ihr ihn später nicht mehr, den Obolus für die Informationsfreiheit.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen