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Steuern sparen mit dem taz-Abo

München (taz) - Ein heißer Steuertip von Bayerns Finanzminister Gerold Tandler: Wer seinen Verwandten „drüben“ durch Zeitungsabos zu mehr „Informationsfreiheit“ verhilft, kann das von der Steuer absetzen. Diese „Aufwendungen“ gelten als „Unterhalt“ im Sinne des §33a Abs.1 Einkommensteuergesetz. Der Finanzminister empfiehlt also die entsprechenden Belege aufzuheben, um die Beträge beim Lohnsteuerjahresausgleich oder der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Also auf geht's, nix wie ran an die taz-Abos, denn so billig kriegt Ihr ihn später nicht mehr, den Obolus für die Informationsfreiheit.

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