: „Chaos ist nötig“
■ Bundeskartellamtspräsident weist Kritik zurück / Strenge Kartellgesetze nicht nötig / Aufteilung von Märkten wäre schädlich
Berlin (dpa/taz) - „Es geht um das Kartellgesetz, nicht um's Poesiealbum“, meinte der Präsident des Bundeskartellamts, Prof. Wolfgang Kartte, zu der teilweise harten Kritik von Unternehmerseite am Vorgehen des Kartellamts bei deutsch -deutschen Kooperationen und Beteiligungen. Die Masse der Investitionen in der DDR sei unproblematisch, in den meisten Fällen sei das Amt auch gar nicht zuständig. In den wenigen Fällen aber, die sich das Amt genauer ansehen wolle, gehe man von einer marktbeherrschenden Stellung der Unternehmen auf dem bundesdeutschen Markt aus.
In diesen Fällen - Kartte nannte Lufthansa/Interflug und Daimler/Ifa Ludwigsfelde - wolle man von den Unternehmen wenigstens eine Anmeldung haben.
Die Unternehmen müßten dem Amt jedoch gestatten, eine Anmeldung ihrer Zusammenschlußvorhaben zu verlangen. Des weiteren ging Kartte auf kommende Auslandsinvestitionen in der DDR ein. Es werde nicht alles abgezirkelt und reglementiert vor sich gehen; schon gar nicht wenn eine Marktwirtschaft aus der Asche der Kommandowirtschaft entstehen soll. „Ein bißchen Chaos ist nötig.“ Deshalb sei der DDR-Regierung im Entdeckungsverfahren Marktwirtschaft eine gewisse Gelassenheit anzuraten.
Allerdings müsse man aufpassen, daß in einigen Bereichen die Strukturen nicht von vorneherein „versaut“ werden.
Schlimm wären Gebietsaufteilungen, wie sie bei Tankstellen im Gespräch seien, schlimm wäre, wenn sich bestätigen würde, daß ein westdeutsches Elektrizitätsunternehmen neun von 15 Energiekombinaten der DDR bereits mit Ausschließlichkeitsverpflichtungen „über den Tisch gezogen hätte“. Kartte hält nichts von einer befristeten Aussperrung der Handelskonzerne der Bundesrepublik vom DDR-Markt, um den dortigen Unternehmen die Anpassung zu erleichtern. Schädlich wäre aber auch hier eine Aufteilung der Märkte nach der Devise: Kaiser's übernimmt HO Berlin-Brandenburg, Rewe HO Sachsen und ein anderer HO Thüringen.
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